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Die neue ImmoWertV – Praktische Umsetzungsmöglichkeiten

Seit 01.1.2022 ist die neue ImmoWertV 2021 in Kraft getreten.
Die bisherigen Regelungen zur Immobilienbewertung, bestehend aus der ImmoWertV 2010 sowie den nachfolgend erlassenen Richtlinien (BW-RL, SW-RL, EW-RL, VW-RL), wurden in einem Dokument zusammengefasst und dabei vollkommen überarbeitet.
Einbezogen wurden ebenfalls die noch geltenden Vorschriften der WertR 2006 zu grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen.
Grundlage des Seminars bildet die am 19.07.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte ImmoWertV21 sowie die ergänzenden Anwendungshinweise ImmoWertA (erscheinen voraussichtlich im Sommer 2022).
Ziel des Seminars ist es, Sie mit den wesentlichen Neuerungen und Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen der ImmoWertV sowie den dazu erlassenen Richtlinien vertraut zu machen und die Anwendung in der Praxis der Marktwertermittlung darzustellen.

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8. März

Aktuelle Anforderungen bei der Ermittlung von Bodenrichtwerten – Fokus Grundsteuer, Berichte aus der Praxis

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20. November

Aktuelle Themen in der Wertermittlung